RV Adler, wir lieben die Bewegung!

 


VEREINSSATZUNG vom 9. März 2018
 

 

§ 1   Name und Sitz

         Der Verein führt den Namen „RADFAHRVEREIN ADLER e.V. EMPFINGEN“ und hat seinen Sitz 

          in 72186 Empfingen, Kreis Freudenstadt. Er ist rechtsfähig durch Eintragung im Vereinsregister.

 

 § 2    Zweck

           Zweck des Vereins ist die Pflege des Radsports ohne gewinnbringenden Zweck.

  a)     Kunstradfahren, Rennsport und Breitensport

  b)     Regelmäßige Zusammenkünfte in Form von Versammlungen

  c)     Jugendarbeit/ Zusammenkünfte im Sinne der Jugendordnung (siehe Anlage)

  d)     Veranstaltungen und Ausflüge

 

§ 3    Entstehung der Mitgliedschaft

         Mitglieder des Vereins können alle natürlichen Personen werden. Die Anmeldung zur Aufnahme                als Mitglied kann beim Vorstand, beim 1. Kassier und den Spartenleitern erfolgen.

          Personen unter 18 Jahren haben zur Aufnahme die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten

          vorzulegen. Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft.

         Der Verein erhebt zur Bestreitung seiner Auslagen von Mitgliedern einen nach Gruppen                              eingeteilten Jahresbeitrag.

 

§ 4    Beendigung der Mitgliedschaft

           Die Mitgliedschaft wird beendet durch:      a) freiwilligen Austritt

                                                                                b) Ausschließung

                                                                                c) Todesfall

           zu a)   der freiwillige Austritt kann jederzeit erfolgen und muss der Vorstandschaft schriftlich

                       mitgeteilt werden.

           zu b)   Sollte ein Mitglied durch seinen Lebenswandel, sein öffentliches Auftreten oder durch

                       einzelne, die Gesetze der Ehre und des Anstandes verletzende Handlungen dem

                       Ansehen des Vereins entgegenarbeiten, so kann es durch die Vorstandschaft

                       ausgeschlossen werden.                                

            zu c)   keine Anmerkungen erforderlich

                                          

§ 5    Organe des Vereins

           Organe des Vereins sind:       a)        der Vorstand

                                                          b)        die Vorstandschaft

                                                          c)        die Mitgliederversammlung

 

§ 6    Der Vorstand

           Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden der Vorstandschaft.

           Der 1. und der 2. Vorsitzende sind je alleine vertretungsberechtigt. Für das Innenverhältnis

           wird jedoch bestimmt, dass der 2. Vorsitzende nur im Verhinderungsfall des 1. Vorsitzenden

           vertretungsberechtigt ist.

 

§ 7    Die Vorstandschaft

           Die Vorstandschaft besteht aus:

             o  einem 1. und einem 2. Vorsitzenden

             o  einem 1. und einem 2. Kassier

             o  einem 1. und einem 2. Schriftführer

             o  dem Jugendleiter

             o  dem Rennsportleiter

             o  dem Fachwart Kunstrad 

             o  einem Breitensportwart

             o und 3 Beisitzern

          Die Vorstandschaft obliegt die Führung der Geschäfte des Vereins und die Entscheidung

          über Aufnahme oder Ausschließung von Mitgliedern.

          Die Zusammenlegung von Vorstandsämtern ist zulässig.

          Jedes Vorstandsamt kann kommissarisch besetzt werden. Sämtliche Ämter sind Ehrenämter.          

 

 § 8   Ehrenamtspauschale

         Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann aber bei Bedarf         

          eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr.26 a EStG

          beschließen.


§ 9   Hauptversammlung

          Die Hauptversammlung wird alljährlich im 1. Quartal des Jahres durchgeführt. Ihr obliegt

          vor allem die Entgegennahme der Jahresberichte der Fachwarte und der Jahresabrechnung

          Vorstandschaft, die Entlastung der Vorstandsmitglieder, die Festsetzung der von den Mitgliedern    

          zu entrichtenden Jahresbeiträge, sowie die Beschlussfassung über Satzungsänderungen. Die  

          Wahl der Vorstandschaft erfolgt in 3 Gruppen. Jede Gruppe ist in jeweils einjährigem Abstand 

          auf 3 Jahre zu wählen:

  Stand 9. März 2018:

          Gruppe 1:       2. Vorstand, 1. Schriftführer, Breitensportwart, Fachwart Kunstrad und 1 Beisitzer 

          Gruppe 2:       1. Vorstand, Bannerwart, 1. Kassenprüfer, 2. Kassenprüfer, 2. Kassier,

                                 Rennsportleiter und 1 Beisitzer

          Gruppe 3:       1. Kassier, 2. Schriftführer, 1 Beisitzer 

          Der Jugendleiter wird von der Jugendversammlung gewählt. Die Wahl muss von der

          Hauptversammlung nur bestätigt werden.

          Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

          Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder erforderlich.

          Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters.

          Die Ausschreibung hat 8 Tage vorher schriftlich durch die Lokalpresse zu erfolgen.

          Außerordentliche Mitgliederversammlungen können jederzeit durch Beschluss des Vorstandes

          einberufen werden.

          Sie müssen außerdem einberufen werden, wenn mindestens 15 Mitglieder unter Angabe

          des Begehrens dies schriftlich beim Vorstand beantragen.

 

§ 10  Wahl- und Stimmrecht

           Um an einer Mitgliederversammlung oder an der jährlichen Hauptversammlung wählen

           zu können oder an Abstimmungen, die zu rechtswirksamen Beschlüssen führen, abstimmen

           zu können, ist ein Mindestalter von vollendeten 16 Jahren erforderlich. 

           Um in die Vorstandschaft gewählt werden zu können, ist ebenfalls ein Mindestalter von

           vollendeten 16 Jahren erforderlich. Für die Wahl zum 1. oder 2. Vorsitzenden oder zum

           1. Kassier ist das Mindestalter von vollendeten 21 Jahren erforderlich.

 

§ 11  Ehrenmitglieder

           Ehrenmitglied wird, wer das 60. Lebensjahr erreicht hat und eine mindestens 25-jährige

           Vereinszugehörigkeit nachweisen kann. Zur Anerkennung der Ehrenmitgliedschaft muss

           für die letzten 10 Jahre eine ununterbrochene Vereinszugehörigkeit nachgewiesen werden.

           In besonderen Ausnahmefällen ist die Vorstandschaft befugt, die Ehrenmitgliedschaft zu

           verweigern oder frühzeitiger auszusprechen.      

 

§ 12  Mitgliedschaft in Verbänden

          Der Verein ist Mitglied des württembergischen Landessportbundes e.V. Stuttgart, sowie

           des Bundes Deutscher Radfahrer, Sitz Frankfurt und des württembergischen Radsportverbandes  

           e.V. Stuttgart, deren Satzungen er anerkennt.

 

§ 13  Beurkundung der Beschlüsse

           Die in Versammlungen und in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse sind

           schriftlich niederzuschreiben, vom Vorstand zu unterschreiben und zu archivieren.

 

§ 14  Auflösung

           Sinkt die Mitgliederzahl unter sieben ab, oder ist der Verein außerstande seinen Zweck

           zu erfüllen, so können die Mitglieder die Auflösung des Vereins beschließen.

           Die Auflösung kann nur in einer Hauptversammlung erfolgen, auf deren Tagesordnung die

           Beschlussfassung über die Vereinsauflösung den Mitgliedern angekündigt ist.

           Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder.

           Für den Fall der Auflösung bestellt die Versammlung 2 Liquidatoren, welche die Geschäfte

           des Vereins abzuwickeln haben. Das nach Bezahlung der Schulden verbliebene Vereins-

           vermögen ist mit Zustimmung des zuständigen Finanzamts dem Sportamt der Gemeinde

           Empfingen für eine spätere Wiedergründung eines Radsportvereins zu übergeben 

           Empfingen, den 9. März 2018

  

       1.Vorsitzender                                                                   Protokollführer          

          (Gerd Hirt)                                                                     (Heike Maier)