VEREINSSATZUNG vom 9. März 2018
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „RADFAHRVEREIN ADLER e.V. EMPFINGEN“ und hat seinen Sitz
in 72186 Empfingen, Kreis Freudenstadt. Er ist rechtsfähig durch Eintragung im Vereinsregister.
§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Pflege des Radsports ohne gewinnbringenden Zweck.
a) Kunstradfahren, Rennsport und Breitensport
b) Regelmäßige Zusammenkünfte in Form von Versammlungen
c) Jugendarbeit/ Zusammenkünfte im Sinne der Jugendordnung (siehe Anlage)
d) Veranstaltungen und Ausflüge
§ 3 Entstehung der Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können alle natürlichen Personen werden. Die Anmeldung zur Aufnahme als Mitglied kann beim Vorstand, beim 1. Kassier und den Spartenleitern erfolgen.
Personen unter 18 Jahren haben zur Aufnahme die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten
vorzulegen. Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft.
Der Verein erhebt zur Bestreitung seiner Auslagen von Mitgliedern einen nach Gruppen eingeteilten Jahresbeitrag.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird beendet durch: a) freiwilligen Austritt
b) Ausschließung
c) Todesfall
zu a) der freiwillige Austritt kann jederzeit erfolgen und muss der Vorstandschaft schriftlich
mitgeteilt werden.
zu b) Sollte ein Mitglied durch seinen Lebenswandel, sein öffentliches Auftreten oder durch
einzelne, die Gesetze der Ehre und des Anstandes verletzende Handlungen dem
Ansehen des Vereins entgegenarbeiten, so kann es durch die Vorstandschaft
ausgeschlossen werden.
zu c) keine Anmerkungen erforderlich
§ 5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind: a) der Vorstand
b) die Vorstandschaft
c) die Mitgliederversammlung
§ 6 Der Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden der Vorstandschaft.
Der 1. und der 2. Vorsitzende sind je alleine vertretungsberechtigt. Für das Innenverhältnis
wird jedoch bestimmt, dass der 2. Vorsitzende nur im Verhinderungsfall des 1. Vorsitzenden
vertretungsberechtigt ist.
§ 7 Die Vorstandschaft
Die Vorstandschaft besteht aus:
o einem 1. und einem 2. Vorsitzenden
o einem 1. und einem 2. Kassier
o einem 1. und einem 2. Schriftführer
o dem Jugendleiter
o dem Rennsportleiter
o dem Fachwart Kunstrad
o einem Breitensportwart
o und 3 Beisitzern
Die Vorstandschaft obliegt die Führung der Geschäfte des Vereins und die Entscheidung
über Aufnahme oder Ausschließung von Mitgliedern.
Die Zusammenlegung von Vorstandsämtern ist zulässig.
Jedes Vorstandsamt kann kommissarisch besetzt werden. Sämtliche Ämter sind Ehrenämter.
§ 8 Ehrenamtspauschale
Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann aber bei Bedarf
eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr.26 a EStG
beschließen.
§ 9 Hauptversammlung
Die Hauptversammlung wird alljährlich im 1. Quartal des Jahres durchgeführt. Ihr obliegt
vor allem die Entgegennahme der Jahresberichte der Fachwarte und der Jahresabrechnung
Vorstandschaft, die Entlastung der Vorstandsmitglieder, die Festsetzung der von den Mitgliedern
zu entrichtenden Jahresbeiträge, sowie die Beschlussfassung über Satzungsänderungen. Die
Wahl der Vorstandschaft erfolgt in 3 Gruppen. Jede Gruppe ist in jeweils einjährigem Abstand
auf 3 Jahre zu wählen:
Stand 9. März 2018:
Gruppe 1: 2. Vorstand, 1. Schriftführer, Breitensportwart, Fachwart Kunstrad und 1 Beisitzer
Gruppe 2: 1. Vorstand, Bannerwart, 1. Kassenprüfer, 2. Kassenprüfer, 2. Kassier,
Rennsportleiter und 1 Beisitzer
Gruppe 3: 1. Kassier, 2. Schriftführer, 1 Beisitzer
Der Jugendleiter wird von der Jugendversammlung gewählt. Die Wahl muss von der
Hauptversammlung nur bestätigt werden.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters.
Die Ausschreibung hat 8 Tage vorher schriftlich durch die Lokalpresse zu erfolgen.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können jederzeit durch Beschluss des Vorstandes
einberufen werden.
Sie müssen außerdem einberufen werden, wenn mindestens 15 Mitglieder unter Angabe
des Begehrens dies schriftlich beim Vorstand beantragen.
§ 10 Wahl- und Stimmrecht
Um an einer Mitgliederversammlung oder an der jährlichen Hauptversammlung wählen
zu können oder an Abstimmungen, die zu rechtswirksamen Beschlüssen führen, abstimmen
zu können, ist ein Mindestalter von vollendeten 16 Jahren erforderlich.
Um in die Vorstandschaft gewählt werden zu können, ist ebenfalls ein Mindestalter von
vollendeten 16 Jahren erforderlich. Für die Wahl zum 1. oder 2. Vorsitzenden oder zum
1. Kassier ist das Mindestalter von vollendeten 21 Jahren erforderlich.
§ 11 Ehrenmitglieder
Ehrenmitglied wird, wer das 60. Lebensjahr erreicht hat und eine mindestens 25-jährige
Vereinszugehörigkeit nachweisen kann. Zur Anerkennung der Ehrenmitgliedschaft muss
für die letzten 10 Jahre eine ununterbrochene Vereinszugehörigkeit nachgewiesen werden.
In besonderen Ausnahmefällen ist die Vorstandschaft befugt, die Ehrenmitgliedschaft zu
verweigern oder frühzeitiger auszusprechen.
§ 12 Mitgliedschaft in Verbänden
Der Verein ist Mitglied des württembergischen Landessportbundes e.V. Stuttgart, sowie
des Bundes Deutscher Radfahrer, Sitz Frankfurt und des württembergischen Radsportverbandes
e.V. Stuttgart, deren Satzungen er anerkennt.
§ 13 Beurkundung der Beschlüsse
Die in Versammlungen und in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse sind
schriftlich niederzuschreiben, vom Vorstand zu unterschreiben und zu archivieren.
§ 14 Auflösung
Sinkt die Mitgliederzahl unter sieben ab, oder ist der Verein außerstande seinen Zweck
zu erfüllen, so können die Mitglieder die Auflösung des Vereins beschließen.
Die Auflösung kann nur in einer Hauptversammlung erfolgen, auf deren Tagesordnung die
Beschlussfassung über die Vereinsauflösung den Mitgliedern angekündigt ist.
Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder.
Für den Fall der Auflösung bestellt die Versammlung 2 Liquidatoren, welche die Geschäfte
des Vereins abzuwickeln haben. Das nach Bezahlung der Schulden verbliebene Vereins-
vermögen ist mit Zustimmung des zuständigen Finanzamts dem Sportamt der Gemeinde
Empfingen für eine spätere Wiedergründung eines Radsportvereins zu übergeben
Empfingen, den 9. März 2018
1.Vorsitzender Protokollführer
(Gerd Hirt) (Heike Maier)